Betriebsräte gibt es nicht nur in großen Konzernen. Auch kleine Betriebe mit mindestens fünf wahlberechtigten Mitarbeitenden, von denen drei wählbar sind, können einen Betriebsrat bilden. Der Betriebsrat wacht darüber, dass alle zugunsten der Arbeitnehmenden geltenden Gesetze und Vorschriften eingehalten werden. Digitalisierungslösungen beinhalten oft auch das Potenzial, Mitarbeitende in Lesitung und Verhalten zu überwachen – Stichwort Arbeitszeiterfassung oder der Einsatz von Videokameras.
Der Betriebsrat hat eine Überwachungspflicht für den Datenschutz der Beschäftigten und Recht auf umfassende Informationen. Obwohl es derzeit kein explizites Mitbestimmungsrecht für Datenschutz gibt, gewinnt das Thema an Relevanz. Im Video erklären wir zunächst rechtliche Grundladen und spannen einen Bogen zur Digitalisierung.
Betriebsrat und DatenschutzBetriebsrat und Datenschutz
Im Video erläutern wir das Zusammenspiel von Betriebsratsrechten und dem Datenschutzrecht. Entdecken Sie die Rolle des Betriebsrats bei der Überwachung am Arbeitsplatz.
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