Wer ein KI-System betreibt, dass Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugt oder verändert und dabei sogenannte „Deepfakes“ erstellt, muss nach der KI-Verordnung (KI-VO) offenlegen, dass diese Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden (Art. 50 Abs. 4 KI-VO).
Als Deepfake gelten die oben genannten Inhalte immer dann, wenn sie echten Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen täuschend ähnlich sind. Dadurch kann bei Betrachterinnen und Betrachtern der Eindruck entstehen, dass es sich um authentische Inhalte handelt. Um dieser Täuschung entgegenzuwirken, müssen ab dem 02. August 2026 alle Deepfakes klar gekennzeichnet werden.
Gleiches gilt für KI-generierten oder manipulierten Text, der veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, wenn dieser Text keiner menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und keine Verantwortungsübernahme erfolgt (Art. 50 Abs. 4 KI-VO).
Die Icons zur Kennzeichnung
Die Europäische Kommission hat zur einheitlichen Kennzeichnung von KI-Inhalten auf ihrer Webseite drei EU-Icons veröffentlicht, die in SVG- und PNG-Formaten kostenfrei heruntergeladen und zur Kennzeichnung verwendet werden können.
Die Icons verwenden zur Einheitlichkeit und dem besseren Verständnis in der gesamten Europäischen Union das englische Akronym für Künstliche Intelligenz (AI).
Basis-Icon
Kann immer verwendet werden, wenn bei der Erstellung eines Inhalts KI beteiligt war oder wenn eine benutzerdefinierte Textbeschriftung oder eine interaktive zweite Ebene implementiert wird, die z. B. weitere Informationen zur genauen Beteiligung der KI am Erstellungsprozess des Inhalts bereitstellt.
Zum Beispiel: Deepfake-Video mit der Textbeschriftung „Stimmen generiert mit“, gefolgt vom Basic-Icon
AI-generated-Icon
Kann immer verwendet werden, wenn der Inhalt allein KI-generiert ist, ohne menschliche Beteiligung oder Kontrolle (abgesehen vom Prompting-Prozess).
Zum Beispiel: KI-Zusammenfassungen, KI-generierte Bilder etc.
AI-modified-Icon
Kann immer verwendet werden, wenn bereits vorhandene, von Menschen erstellte Inhalte mithilfe von KI teilweise verändert wurden, sodass daraus ein Deepfake entstanden ist oder im Fall von Texten zu Themen von öffentlichem Interesse.
Zum Beispiel: Tausch eines Gesichts bei Fotografien oder wenn die Aufnahme eines ursprünglich leeren Raums mithilfe von KI mit Möbeln gefüllt wird
Verwendung der Icons
Wichtig bei der Verwendung der EU-Icons ist, dass sie für Betrachterinnen und Betrachter auf den ersten Blick gut zu erkennen sind. Dabei sollten insbesondere auch Barrierefreiheitsanforderungen beachtet werden.
Weitere Informationen zur Verwendung und Positionierung der EU-Icons für Betreiber stellt die Europäische Kommission in ihrem „Verhaltenskodex zur Transparenz von KI-generierten Inhalten“ in Abschnitt 2 („Section 2“) bereit. Zu Fragen bezogen auf den Verhaltenskodex hat die Europäische Kommission ein FAQ veröffentlicht.
Der Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex stellt ein freiwilliges Instrument zur Erleichterung der Einhaltung der Transparenzpflichten dar. Die Europäische Kommission lädt sowohl Anbieter als auch Betreiber von generativen KI-Systemen dazu ein, den Verhaltenskodex zu unterzeichnen.
Mit ihrer Unterzeichnung bekunden sie ihre Absicht, den Verhaltenskodex einzuhalten, um den Verpflichtungen zur Transparenz von KI-generierten Inhalten nachzukommen. Speziell zu Fragen zur Unterzeichnung hat die Europäische Kommission ein FAQ veröffentlicht.
Die Frist für Anbieter und Betreiber, die in die erste Veröffentlichung der Unterzeichner aufgenommen werden möchten, wurde bis zum 27. Juli 2026 verlängert.
Weitere Informationen und Downloadmöglichkeit der EU-Icons
- Europäische Kommission, EU-Icons zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten, abrufbar unter: https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/eu-icons-labelling-ai-generated-content (17.07.2026).
- Europäische Kommission, Verhaltenskodex zur Transparenz von KI-generierten Inhalten, abrufbar unter: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/code-practice-ai-generated-content (17.07.2026).
- MDZ Chemnitz, KI-generierte Bilder und Texte kennzeichnen, abrufbar unter: https://digitalzentrum-chemnitz.de/wissen/ki-generierte-bilder-und-texte-kennzeichnen/ (17.07.2026).






