Die Europäische Union hat mit der überarbeiteten Energieeffizienzrichtlinie (EU 2023/1791) neue Anforderungen an die Energieeffizienz von Unternehmen beschlossen. Zur Umsetzung arbeitet die Bundesregierung aktuell an einer Anpassung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) und des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G).
Für Unternehmen bedeutet das: Die Anforderungen an Energieaudits und Energiemanagement könnten sich in den kommenden Jahren spürbar verändern.
Hintergrund ist auch politischer Zeitdruck – die EU-Umsetzungsfrist ist bereits im Oktober 2025 abgelaufen. Ein Referentenentwurf zur Novelle wurde Ende 2025 bekannt und wird seitdem in Fachkreisen diskutiert.
Auf einen Blick
Die geplante Novelle betrifft insbesondere das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) und das Energieeffizienzgesetz (EnEfG). Beide Regelwerke sollen stärker an die EU-Vorgaben angepasst werden – mit direkten Auswirkungen auf Energieaudits und Energiemanagement in Unternehmen. Im Mittelpunkt der geplanten Änderungen stehen insbesondere angepasste Schwellenwerte sowie konkretisierte Anforderungen an Umsetzung und Nachweisführung.
Diskutierte Änderungen im Überblick
Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
- Energieauditpflicht künftig ab ca. 2,77 GWh Endenergieverbrauch pro Jahr
- Bisher hing die Auditpflicht von der Unternehmensgröße ab (KMU / Nicht-KMU) – künftig ist der Energieverbrauch das entscheidende Kriterium.
- Das Energieaudit bleibt ein Analyseinstrument, wird aber stärker mit der konkreten Umsetzung von Maßnahmen verknüpft.
- Anforderungen an Inhalte und Dokumentation werden weiter konkretisiert, um eine einheitlichere und nachvollziehbarere Durchführung von Energieaudits sicherzustellen.
- stärkere Ausrichtung an den Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie
👉 Kurz gesagt: Ob ein Unternehmen betroffen ist, hängt künftig stärker vom tatsächlichen Energieverbrauch ab.
Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
- Pflicht zu Energie- oder Umweltmanagementsystemen erst ab ca. 23,6 GWh
- Unternehmen müssen mindestens 90 % ihres Energieverbrauchs erfassen
- Frist für Zertifizierung bis 11.10.2027
- Verlängerung der Frist zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems von 20 auf 24 Monate bei erstmaligem Überschreiten der Schwelle von 23,6 GWh
- teilweise Vereinfachung von Prüf- und Nachweispflichten
👉 Kurz gesagt: Der Fokus verschiebt sich von der Analyse hin zur konkreten Umsetzung von Maßnahmen.
Umsetzungspläne für Energieeffizienzmaßnahmen werden deutlich verbindlicher geregelt (sowohl im Zusammenhang mit Energieaudits als auch Energiemanagementsystemen):
- Frist ca. 3 Monate nach Audit oder Zertifizierung
- jährliche Aktualisierung
- Vorlage an Geschäftsführung
Relevanz für KMU
Die geplanten Änderungen könnten die Anforderungen an viele kleine und mittlere Unternehmen verändern. Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem neue Schwellenwerte für Energieaudits und Energiemanagementsysteme. Dadurch kann sich ändern, welche Unternehmen künftig verpflichtet sind, ein Energieaudit durchzuführen oder ein Energie- bzw. Umweltmanagementsystem einzuführen.
Gleichzeitig könnte die Zahl der verpflichteten Unternehmen insgesamt sinken, da sich die Regelungen stärker auf energieintensive Betriebe konzentrieren. Für KMU entsteht damit eine neue Situation: Einige könnten entlastet werden, während andere erstmals unter die Regelungen fallen.
In der Praxis zeigt sich zudem, dass viele KMU ihren Gesamtenergieverbrauch nicht systematisch erfassen. Energieverbräuche sind häufig auf verschiedene Standorte, Anlagen oder Energieträger verteilt. Dadurch wird es schwieriger, die eigene Betroffenheit zuverlässig einzuschätzen.
Für KMU bedeutet das: Es wird wichtiger, den eigenen Energieverbrauch zu kennen und strukturiert zu erfassen, um mögliche Anforderungen frühzeitig zu erkennen und darauf reagieren zu können.
Herausforderungen und Potenziale
Sollten die geplanten Änderungen umgesetzt werden, steigt für viele Unternehmen der Handlungsdruck. Neben der genaueren Erfassung von Energieverbräuchen könnten neue Fristen und Pflichten hinzukommen.
Herausforderungen
- Unternehmen müssen ihren Gesamtenergieverbrauch deutlich genauer erfassen und bewerten.
- Neue Fristen erhöhen den Zeitdruck, z. B. bei Umsetzungsplänen für Effizienzmaßnahmen.
- stärkere Anforderungen an Dokumentation und Nachweisführung
- Unsicherheit, da der Gesetzgebungsprozess noch nicht abgeschlossen ist.
- Für KMU ohne etablierte Energiemanagementstrukturen kann dies zusätzlichen organisatorischen Aufwand bedeuten.
Potenziale
- Höhere Schwellenwerte können dazu führen, dass weniger Unternehmen direkt verpflichtet sind.
- Stärkere Orientierung an EU-Vorgaben kann den bürokratischen Aufwand reduzieren und für mehr Klarheit sorgen.
- Höhere Transparenz über Energieverbräuche ermöglicht es, Einsparpotenziale gezielt zu identifizieren.
- Strukturierte Energiemanagementansätze stärken langfristig die Wettbewerbsfähigkeit und Kosteneffizienz.
Insgesamt zeigt sich ein klarer Trend: Energiemanagement wird zunehmend zur kontinuierlichen Managementaufgabe, die nicht nur regulatorisch, sondern auch wirtschaftlich relevant ist.
Wie geht es weiter?
Der Referentenentwurf befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren und wird in den kommenden Monaten weiter konkretisiert. Im nächsten Schritt erfolgt die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung sowie die Einbringung in das parlamentarische Verfahren.
Dabei ist zu beachten, dass einzelne Regelungen noch angepasst werden können und sich Änderungen ergeben. Unternehmen sollten die Entwicklung daher weiterhin aufmerksam verfolgen.
Wir informieren Sie selbstverständlich über relevante Entwicklungen und Neuerungen.
Quellen und weiterführende Links
Weitere Informationen zur geplanten Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie sowie zur diskutierten Novelle von EnEfG und EDL-G finden sich unter anderem in folgenden Quellen:
- Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland – Energieeffizienzgesetz (EnEfG): https://www.gesetze-im-internet.de/enefg/
- Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen – Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G): https://www.gesetze-im-internet.de/edl-g/
- Analyse zum Referentenentwurf zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie: https://www.gleisslutz.com/de/aktuelles/know-how/gesetzentwurf-zur-beschleunigung-der-umsetzung-der-energieeffizienzrichtlinie
- Überblick zur geplanten EnEfG- und EDL-G-Novelle: https://www.ispex.de/enefg-edl-g-referentenentwurf-zur-novelle-liegt-vor
- EU-Energieeffizienzrichtlinie (Energy Efficiency Directive)
https://energy.ec.europa.eu/topics/energy-efficiency/energy-efficiency-targets-directive-and-rules/energy-efficiency-directive_en






