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Open-Source-Software – Definition und rechtliche Besonderheiten
Open-Source-Software (OSS) hält immer mehr Einzug im unternehmerischen Alltag. War deren Nutzung früher durch unternehmensinterne Richtlinien untersagt, tauchen Open-Source-Lösungen nun häufiger auf. Verlockend ist dabei, dass diese meist kostenfrei zur Verfügung gestellt werden und so eine lohnende Alternative zu kommerziellen Anbietern sein können.
Was ist Open-Source-Software?
§ 327 Abs. 6 Nr. 6 BGB definiert OSS als „Software, für die der Verbraucher keinen Preis zahlt und die der Unternehmer im Rahmen einer freien und quelloffenen Lizenz anbietet…“. Trotz des verbraucherrechtlichen Einschlags kann diese Definition allgemein herangezogen und auch für Unternehmen fruchtbar gemacht werden. OSS ist also unentgeltliche freie und quelloffene Software. Bekannte Beispiele sind etwa das Betriebssystem Linux oder Anwendungen wie Open Office, GIMP oder Audacity. Für mittelständische Unternehmen gibt es Open-Source-Angebote unter anderem in den Bereichen ERP (Enterprise-Resource-Planning) und CRM (Costumer-Relationship-Management).
Abgrenzung zu Free- und Shareware
Bei der Nutzung von Freeware ist es meist so, dass es nicht gestattet ist, Veränderungen an der Software vorzunehmen und in dieser geänderten Form zu vertreiben. Auch wird bei Freeware der Quellcode in der Regel nicht offengelegt. Es handelt sich um urheberrechtliche geschützte Software, welche einem unbegrenzten Kundenkreis kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.
Davon zu unterscheiden ist die sog. Shareware. Sie ist in der Regel ebenfalls urheberrechtlich geschützt, kommerziell und wird Nutzern für einen bestimmten Zeitraum (etwa 30 Tage) oder in einem bestimmten Umfang (nur ausgewählte Funktionen der Software oder nur das erste Level eines PC-Spiels) kostenfrei zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, den Kunden zum Erwerb der Vollversion zu bewegen.
Von beiden Arten der Software unterscheidet sich die OSS deutlich. Neben der kostenfreien Nutzung und Offenlegung des Quellcodes zielen OSS-Projekte zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Quellcodes auf eine Zusammenarbeit zwischen Entwicklern und Nutzern. Hier findet in der Regel kein Verzicht auf die Urheberrechte statt, auch wenn die Bezeichnung als „open“ oder „freie“ Software dies vermuten ließe.
Rechtliche Besonderheiten der OSS
OSS unterliegt besonderen Lizenzbedingungen, namens GNU General Public License (GPL). Diese Lizenzbedingungen erlauben es, ein Computerprogramm und deren Source- wie Objektcode frei zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu nutzen. Sie stellen sicher, dass dies für jede bearbeitete Version gilt und dass bei deren Vermarktung kein Gewinn erzielt wird. Eine Kostendeckung ist jedoch zulässig. Teil der GPL ist das sog. Copyleft. Diese Klausel stellt sicher, dass alle Bearbeitungen des Computerprogramms unter die Lizenz des ursprünglichen Programms fallen. Damit soll verhindert werden, dass veränderte Versionen Einschränkungen und Hürden aufstellen, welche die originale Version nicht hatte.
Fragen der Haftung
Haftungsfälle können sowohl Softwaremängel als auch Sicherheitslücken sein. Daher enthalten Lizenzbedingungen häufig Haftungsausschlüsse. Diese reichen jedoch meist so weit und sind so umfassend, dass sie einer AGB-Prüfung nicht standhalten und infolgedessen unwirksam sind. Dann kommt es zur gesetzlichen Haftung nach dem Schenkungsrecht, da die Software kostenfrei und auf Dauer überlassen wurde. Gem. § 521 BGB hat der Schenker nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Auch andere Haftungstatbestände, wie die Produkthaftung oder das Deliktsrecht, sind dann am Maßstab der Schenkung zu messen.
Fazit
OSS kann für mittelständische Unternehmen ein Weg sein, schnell und effizient Neuerungen zu erproben und im Geschäftsalltag zu etablieren. Der Trend zeigt, dass immer mehr Unternehmen bereits darauf zurückgreifen (Abbildung 1). OSS sollte ein Teil der IT-Strategie des Unternehmens sein. Da OSS oft sog. Community-Projekte sind, können sie durch eigene Zuarbeit verbessert werden.
- Zandt, F. (25. August 2022): https://de.statista.com/infografik/28087/anteil-der-unternehmen-in-deutschland-die-2021-open-source-software-einsetzten/, abgerufen am 03.11.2022