#Praxistipp
Was ist der digitale Produktpass?
Der digitale Produktpass (DPP) ist ein Datensatz, der wichtige Aspekte der Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit eines Produkts zusammenfasst. Die Daten stammen aus allen Phasen der Produktion und sind in einem standardisierten Format strukturiert. Dadurch können Unternehmen entlang der Wertschöpfungs- und Lieferkette gemeinsam eine Kreislaufwirtschaft etablieren. Der digitale Produktpass liefert potenziellen Käuferinnen und Käufern relevante Informationen über die Umweltwirkung, Reparaturmöglichkeiten und Entsorgung des Produkts. Diese Informationen stammen von Rohstoffproduzenten und Herstellern, können aber auch von anderen Akteuren wie dem Einzelhandel, Reparaturbetrieben oder der Abfallwirtschaft genutzt werden, um die Umweltwirkungen eines Produkts während seiner gesamten Lebensdauer zu verringern
Der Produktpass liefert schnell und unkompliziert Informationen, zum Beispiel per QR-Code. […] Verbraucherinnen und Verbraucher können sich gezielt für ein umweltfreundliches, langlebiges Produkt entscheiden. Der digitale Produktpass dient damit sowohl dem Umwelt- als auch dem Verbraucherschutz.
(Bundesministerium, 23.5.2023)
Relevanz für KMU: Anpassung an neue Vorgaben
Der digitale Produktpass ist das Herzstück der neuen Ökodesign-Verordnung, auf welche sich die EU-Mitgliedsstaaten am 27.05.2024 einigten. Ziel der Verordnung ist es, die Nachhaltigkeit von Produkten zu steigern und letztlich weniger Produkte entsorgen zu müssen. Um diese Ziele zu erreichen ist eine Anpassung der Prozesse über die gesamte Lieferkette hinweg nötig. Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind als Hersteller oder Zulieferer betroffen und müssen entsprechende Informationen bereitstellen.
Anforderungen und Umsetzung des digitalen Produktpasses
Die Ökodesign-Verordnung und damit der digitale Produktpass gelten für nahezu alle physischen Produkte, die in Verkehr gebracht werden oder in Betrieb genommen werden sollen, einschließlich ihrer Bauteile und Zwischenprodukte. Die EU-Kommission wird die Anforderungen der Ökodesign-Verordnung für Produktgruppen durch sogenannte delegierte Verordnungen konkretisieren, die ab 2026 erwartet werden. Nur so können Fragen der technischen Ausgestaltung des digitalen Produktpasses geklärt werden. Denn klar ist, dass es eines ganzheitlichen Konzepts bedarf, das es allen Akteuren der Lieferkette erlaubt, Informationen einzuspeisen und auf vorhandene Informationen zuzugreifen. Die Akteure sollen dabei durch eine eindeutige Kennung unterscheidbar sein. Die EU-Kommission wird auch ein sogenanntes Produktpassregister unterhalten, in dem alle Informationen der Produktpässe gespeichert werden.
Vorbereitung
Produzierende Unternehmen können sich bereits jetzt damit auseinandersetzen, welche Daten ihrer Produkte künftig im Rahmen des digitalen Produktpasses bereitgestellt werden müssen. Diese Daten umfassen unter anderem:
- Haltbarkeit und Zuverlässigkeit,
- Wiederverwendbarkeit,
- Nachrüstbarkeit,
- Reparierbarkeit,
- Wartung und Überholung,
- das Vorhandensein besorgniserregender Stoffe,
- Energie- und Ressourceneffizienz,
- Verwendung oder Gehalt recycelter Materialien,
- Gewicht und das Volumen des Produkts und seiner Verpackung sowie
- das Verhältnis von Produkt zu Verpackung.
Der damit einhergehende bürokratische Aufwand ist nicht zu leugnen. Er birgt aber gleichzeitig das Potenzial für gesteigerte Transparenz, Effizienz und Nachhaltigkeit. So kann das Vertrauen innerhalb der Lieferkette und bei den Endkundinnen und Endkunden gestärkt werden.