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Gewinnspiele in den sozialen Medien richtig umsetzenGewinnspiele in den sozialen Medien richtig umsetzen

Gerade zur Weihnachtszeit sind Gewinnspiele in Social Media sehr beliebt. Gemeinsam mit dem Mittelstand-Digital Zentrum Magdeburg stellen wir vier Säulen für ein rechtskonformes Gewinnspiel vor.

Gewinnspiele auf Social Media richtig umsetzen

Besonders in der Zeit vor Weihnachten wollen auch viele Unternehmen ihren Kunden:innen etwas zurückgeben und bieten Gewinnspiele auf bekannten Social Media Plattformen (bspw. Facebook, Instagram, Twitter) an. Doch aufgepasst, hier kann der ein oder andere Fallstrick liegen (vgl. [1],[2]). Damit die Gewinnspiele auf Social Media nicht zum vorweihnachtlichen Stimmungskiller werden, werfen unser Kollege Michael Rätze und Sebastian Nielebock vom Mittelstand-Digital Zentrum Magdeburg einen genaueren Blick auf eine rechtskonforme Umsetzung von Gewinnspielen.

Aus rechtlicher Sicht sind bei Gewinnspielen auf Social Media Plattformen insbesondere vier Säulen zu beachten:

  1. Richtlinien der Anbieter
  2. Wettbewerbsrecht
  3. Datenschutz
  4. Schutz Minderjähriger

Richtlinien der Anbieter

Anbieter der Social Media Plattformen haben jeweils Vorgaben, wie Gewinnspiele gestaltet werden sollen bzw. welche Inhalte erlaubt sind. Diese „Spielregeln“ der jeweiligen Plattformen müssen beachtet werden, damit keine Löschung des Gewinnspiels oder gar eine Sperrung des Accounts riskiert wird. Je nach Plattform sind die Anforderungen unterschiedlich. Bei einigen Plattformen ist als Bedingung für das Gewinnspiel das Markieren einer Person, die auf dem Post nicht zu sehen ist oder das Kommentieren unter dem Gewinnspielpost zulässig, bei anderen nicht.

Obligatorisch ist i. d. R. eine Freistellungserklärung, das heißt eine Erklärung, dass der jeweilige Anbieter in keinem Zusammenhang mit dem Gewinnspiel steht und lediglich die Plattform anbietet. Dies muss mit Veröffentlichung des Gewinnspiels, etwa im Gewinnspielpost, festgehalten werden.

Unser Tipp: Schauen Sie sich die jeweiligen Vorgaben der Plattformen genau an. Insbesondere, wenn Sie Gewinnspiele auf mehreren Plattformen gleichzeitig durchführen wollen, sind alle Vorgaben zu beachten.

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht beschreibt die allgemeinen und besonderen Teilnahmebedingungen für ein Gewinnspiel. Für die allgemeinen Teilnahmebedingungen gilt nach § 6 Abs. 1 Nr. TMG, dass folgende Angaben bei einem Gewinnspiel beschrieben werden müssen:

  • Veranstalter des Gewinnspiels (d. h. das Unternehmen)
  • Teilnahmeberechtigungen, insbesondere etwaige Einschränkungen
  • Beginn und Ende des Gewinnspiels
  • Beschreibung des Gewinns inkl. etwaiger Kosten (bspw. Versandgebühren)
  • Datum der Auslosung
  • Art der Bestimmung des Gewinners (bspw. eine Jury, Zufall o. ä.)
  • Art der Gewinnausschüttung (bspw. Versand, Abholung usw.)

Bei den besonderen Teilnahmebedingungen sollten Sie darauf achten, einen Haftungsausschluss für Nutzerbeiträge aufzunehmen, bspw. wenn diese Beiträge gegen Gesetze oder Richtlinien der Plattformen verstoßen. Außerdem sollte ein Änderungsvorbehalt bspw. bei Verschiebung des Gewinnspieltermins oder den Preisen aufgenommen werden, um auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren zu können. Zu den Teilnahmebedingungen sollten Themen bzgl. der Übertragbarkeit von Gewinnen beschrieben werden, bspw. wenn bei einer zu verlosenden Veranstaltung ein Familienmitglied statt der/die Gewinner/in teilnehmen können soll.

Datenschutz

Im Rahmen der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beim Gewinnspiel sind die üblichen Anforderungen des Datenschutzes zu beachten. Insbesondere sollte auf eine aktuelle Datenschutzerklärung verwiesen werden. Hinweise zu Lesbarkeit und Inhalt von Datenschutzerklärungen finden Sie in unserer Wissensbox Recht.

In vielen Gewinnspielen ist das Abonnieren des Newsletters Bestandteil der Teilnahmebedingungen. Dies verstößt grundsätzlich nicht gegen das Kopplungsverbot des Art. 7 Absatz 4 DSGVO. Dabei kann die Freiwilligkeit der Einwilligung grundsätzlich bejaht werden, wenn der Gegenleistungscharakter klar dargestellt wird und in das Abonnieren des Newsletters ausdrücklich eingewilligt (§ 7 Abs. 2 UWG) wird. Dies sollte insbesondere durch Verwendung eines Double-Opt-In-Verfahrens erfolgen [3] (das heißt der Nutzer erhält erst den Newsletter, wenn er seine Mail angegeben und danach einen Bestätigungslink geklickt hat).

Im Rahmen der Gewinnverarbeitung ist der Kontakt und ggf. der Adressaustausch mit den Gewinnern notwendig. Darin aufgenommene Daten sollten nur solange gespeichert werden, wie dies der Zweck erfordert. Bspw. sollte bei einem Versand des Preises noch eine gewisse Zeit gewartet werden, falls es Probleme mit dem Gewinn oder dem Versand geben sollte. Planen Sie daher auch die Löschung dieser Daten und ggf. das Löschen der Kommunikation mit den Gewinnern auf der jeweiligen Plattform, wenn diese Karenzzeit verstrichen ist. Beachten Sie hierbei die entsprechenden Löschfristen auf den jeweiligen Plattformen.

Unser Tipp: Erklärungen zu den Teilnahmebedingungen und Datenschutz gehören mit ins Gewinnspiel. Da dies den dortigen Textrahmen i. d. R. übertrifft, sollten die Erklärungen entsprechend verlinkt werden. Einige Plattformen wie bspw. Instagram erlauben keine direkte Verlinkung im Beitrag bzw. nur wenn dies im Rahmen einer bezahlten Werbung erfolgt. Hier sollten dann entsprechende Referenzwebseiten verwendet werden, die auf die entsprechenden Erklärungen verweisen. Achten Sie darauf, dass diese Referenzseite stets verfügbar ist und übersichtlich auf die notwendigen Erklärungen verweist. Zudem sollten Sie aus Datenschutzgründen Tracking o. ä. Hintergrundprozesse abschalten. Hier können datenschutzkonforme Dienste gewählt werden [4].

Schutz Minderjähriger

Gemäß § 3 Absatz 1 der Glücksspielsatzung sind Gewinnspiele für Minderjährige unter 14 Jahren nicht erlaubt. Daher sollten diese obligatorisch von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

Mit diesen Tipps wünschen wir Ihnen eine angenehme Vorweihnachtszeit und viel Erfolg mit Ihrem Gewinnspiel.

Referenzen

  1. Anleitung: Gewinnspiele auf Facebook und Instagram rechtssicher durchführen + Muster. (o. D.). IT-Recht Kanzlei München. Abgerufen am 25. November 2022, von https://www.it-recht-kanzlei.de/gewinnspiele-facebook-instagram-anleitung.html
  2. Neue Instagram-Richtlinien: Sind Gewinnspiele auf Instagram nun verboten? (o. D.). IT-Recht Kanzlei München. Abgerufen am 25. November 2022, von https://www.it-recht-kanzlei.de/gewinnspiele-instagram-neue-richtlinien.html
  3. Was Sie über das Double-Opt-in wissen sollten. (2020, 18. September). Optimizely. Abgerufen am 25. November 2022, von https://www.optimizely.com/de/insights/blog/was-sie-uber-das-double-opt-in-wissen-sollten
  4. Wonderlink: Überzeugende Konkurrenz für Linktree. (o. D.). IT-Recht Kanzlei München. Abgerufen am 25. November 2022, von https://www.it-recht-kanzlei.de/wonderlink-konkurrenz-fuer-linktree.html

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