Digitale Vermoegenswerte wie NFTs schuetzen
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Einen digitalen Vermögenswert schützenEinen digitalen Vermögenswert schützen

Die Welt der NFTs wächst und zieht immer mehr potenzielle Interessenten an. NFTs spielen derzeit vor allem für die sogenannte Kryptokunst eine immer bedeutendere Rolle, weil sie unveränderlich und fälschungssicher sind. Wir schauen auf die rechtlichen Aspekte.

NFTs verknüpfen wohl die meisten mit digitaler Kunst, die nicht wie üblich in Galerien oder Auktionshäusern verkauft wird, sondern online über spezielle Marktplätze. Bekannte Beispiele sind die „Bored Apes“ oder auch die „Cryptopunks“. Doch das Thema hat auch abseits gelangweilter Affen interessante Aspekte. NFTs werfen Fragen bezüglich des Eigentums und des Urheberrechts im digitalen Umfeld auf.

    Beispiele für den NFT Cryptopunks und den Bored Apes-Style || ©nabeeljbara - Freepik.com sowie Freepik.com
    Beispiele für den NFT „Cryptopunks“ bzw. „Bored Apes“-Style

    Begriff und Technik der NFTs

    NFT steht für Non Fungible Token, also eine nicht austauschbare Wertmarke. Technischer Hintergrund der NFTs ist die Blockchain. Auf einem NFT können Inhaber, Ersteller und ggf. ein Ziellink vermerkt und die Gesamtheit dieser Informationen in der Blockchain gespeichert werden. Es handelt sich im Grunde um eine Code-Sequenz. In Videospielen oder der Kunst wird dieses Vorgehen genutzt, um digitale Items oder Kunstwerke personalisiert zu veräußern und an diesen eine exklusive Nutzung zu ermöglichen. Aber auch Zertifikate oder Ähnliches ließen sich fälschungssicher und transparent speichern.

    Technisch lassen sich drei Arten von NFTs unterscheiden. Differenziert wird hierbei am Grad der Einbindung eines Werkes im NFT:

    1. Upload der (gesamten) geschützten Inhalte
    2. Upload von Metadaten und Verlinkung
    3. Upload von Transaktionsdaten

      Die häufigste Art ist die zweite Variante, bei der Metadaten zu den schützenswerten Inhalten und eine Verlinkung des NFTs zum Speicherort der Inhalte in einem Smart Contract gespeichert wird. Gegen die erste Variante sprechen derzeit noch die sehr hohen Kosten. Soll das Werk ein Bild oder gar ein Video sein, steigt die Datenmenge schnell auf mehrere Megabyte. Angenommen, der Upload von einem Kilobyte kostet schätzungsweise 300 Dollar, so würde ein Megabyte bereits 300.000 Dollar kosten. Daher wird oft die zweite, sparsamere Variante genutzt.

      Anwendungsbereiche

      Neben dem Kauf und Verkauf von digitalen Produkten in Videospielen oder in der Kunst sind auch andere Anwendungsmöglichkeiten denkbar. Durch NFTs lassen sich Communitys aufbauen, also exklusive Mitgliedschaften bzw. Zugänge, die an NFTs gekoppelt sind. Inhabern könnten Vorteile, wie frühzeitige Produktpräsentationen oder Kaufoptionen, angeboten werden. Durch die Transaktionshistorie lässt sich ferner eine Produkthistorie ableiten. Dies könnte für Güter wie Wein, Autos oder Maschinen relevant werden. Ebenso sind Anwendungen im B2B-Bereich denkbar, insbesondere bei Lieferketten. Maschinenbauer können so die Herkunft und die Qualität der eingesetzten Einzelteile und Materialien nachvollziehen. Der Gedanke ließe sich auch auf die Lebensmittelindustrie übertragen.

      Zivilrechtliche Einordnung

      Eigentumsrecht

      An NFTs als programmierte digitale Darstellungen eines Wertes oder Werkes besteht kein Eigentumsrecht im Sinne des § 903 BGB. Eigentum kann nur an Sachen bestehen. Sachen sind gem. § 90 BGB körperliche Gegenstände. Einem NFT fehlt es gerade an einer räumlich abgrenzbaren und wahrnehmbaren Sacheigenschaft.

      Urheberrecht

      Das Urheberrecht gewährt einen Schutz an Werken, also an geistige Schöpfungen, § 2 Abs. 2 UrhG. Der Werkbegriff ist dabei nicht auf physische Gegenstände begrenzt. Auch digitale Werke werden geschützt und deren Bedeutung steigt kontinuierlich. Entscheidend ist jedoch, dass das Werk eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht. Die Schöpfungshöhe bezieht sich auf den Grad der Individualisierung, also das Maß an persönlichen Bezügen des Schöpfers. Hier ist zwischen dem Werk als solches und dem NFT zu unterscheiden.

      Wird ein Werk insgesamt als NFT gespeichert (siehe oben, Variante 1) ließe sich ein urheberrechtlicher Schutz durchaus bejahen, da der NFT dem Werk entspricht. Werden im NFT lediglich Metadaten und eine Verlinkung zum Werk gespeichert (Variante 2), wird man eine entsprechende Schöpfungshöhe verneinen müssen. Der NFT selbst wäre dann nicht vom urheberrechtlichen Schutz erfasst, das Werk als solches kann dennoch geschützt sein. Gleiches gilt für die Variante 3, bei der lediglich die Transaktion im NFT gespeichert wird.

      Übertragung von Rechten

      Wie bereits festgestellt, ist an einem reinen NFT weder Eigentum noch ein Urheberrecht zu erlangen. Dem Urheberrecht kann aber das Werk unterliegen, welches mit dem NFT verknüpft ist. Zwar wird hier oft vom „Kauf“ oder „Verkauf“ eines NFTs gesprochen, doch in Wahrheit räumt der Urheber dem „Erwerber“ ein Nutzungsrecht an dem verknüpften Werk ein. Grundsätzlich ist das Urheberrecht nicht übertragbar. Urheber und Werk bleiben vereint. Der Urheber kann einem anderen jedoch verschiedene Nutzungsrechte gem. § 31 Abs. 1 UrhG einräumen. Möglich sind einfache und ausschließliche sowie räumliche, zeitliche oder inhaltliche beschränkte Nutzungen.

      Wird im Vertrag das Nutzungsrecht nicht ausdrücklich bezeichnet, hilft § 31 Abs. 5 UrhG. Dieser besagt, dass sich das Nutzungsrecht im Zweifel an dem von beiden Vertragspartnern zugrunde gelegten Vertragszweck orientiert. Beabsichtigen die Vertragsparteien durch ihre Transaktion den alleinigen Zugang und Nutzung zu einem Werk, wird dies als ausschließliches Nutzungsrecht i.S.d. § 31 Abs. 3 UrhG auszulegen sein. Danach darf der zur Nutzung Berechtigte das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen nutzen und seinerseits wieder Nutzungsrechte an diesem Werk einräumen. Dies dürfte in den meisten Fällen, in denen digitale Items, Kunstwerke oder Mitgliedschaften als NFT „verkauft“ werden, einschlägig sein.

      Fazit

      NFTs wohnt das Potenzial inne, den Nachweis der Echtheit und Authentizität digital gehandelter Waren leichter, sicherer und nachvollziehbarer zu gestalten. Die Anwendungsmöglichkeiten sind derzeit vor allem im kreativen Bereich, der Spielebranche und im Marketing zu finden. Beständig werden neue Anwendungsszenarien getestet und erschlossen. Mittelfristige Herausforderungen dürften die Datenmengen und die damit verbundenen (hohen) Kosten für die Transaktion und Speicherung in der Blockchain sein. Mit der Verbreitung dieser Technologien sollten die Kosten entsprechend fallen.

      Denjenigen, die sich für das Thema Blockchain in seinen vielfältigen Erscheinungsformen interessieren, sei auf die Ausarbeitungen des Fachdialogs Blockchain verwiesen:

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