#Praxistipp
Der Vertragsschluss
Der online durchgeführte Vertragsschluss unterscheidet sich nicht grundlegend vom stationär durchgeführten. Ein Vertrag besteht aus zwei in Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen, Angebot und Annahme. Während im Ladengeschäft diese Erklärungen in der Regel mündlich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen, werden Sie im Onlineshop durch elektronische Kommunikation umgesetzt – zum Beispiel durch das Drücken des Bestell-Buttons im Warenkorb und per E-Mail. Grundsätzlich ist es dabei so, dass der Käufer ein Angebot zum Kauf einer Ware abgibt und der Verkäufer nach dem Prüfen seiner Bestände und deren Verfügbarkeit dieses Angebot annimmt und so den Vertrag entstehen lässt. Das Ausstellen und Zeigen der Ware auf der Homepage stellt dagegen noch kein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar – es ist nur eine Aufforderung an die potentiellen Käufer, ihrerseits Angebote abzugeben.
Das Widerrufsrecht
Ein Unterschied zwischen dem stationären Handel und dem Online-Handel liegt im Widerrufsrecht des Käufers (§§ 312g, 355 BGB). Der Käufer hat das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware zu widerrufen. Dafür muss er keine Gründe anführen. Das Widerrufsrecht stellt einen Ausgleich für die fehlende Möglichkeit dar, die Ware vor dem Kauf auf Qualität und Beschaffenheit hin zu überprüfen, wie es in einem Ladengeschäft möglich wäre. Für Unternehmen besteht somit das Risiko, Waren zurücknehmen zu müssen. Für einen rechtssicheren Onlineshop ist auf dieses bestehende Widerrufsrecht in Form einer Widerrufbelehrung hinzuweisen.
Die Preisangabenverordnung
Weiter ist die Preisangabenverordnung zu berücksichtigen. Danach sind die im Onlineshop anzeigten Preise als Brutto-Gesamtpreise anzugeben, also inklusive aller Steuern und sonstiger Preisbestandteile. Ausnahmen gelten nur für individuelle Zusammenstellungen. Zudem ist bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft werden, der Grundpreis anzugeben, das heißt der Preis pro Kilogramm, pro Liter, pro Meter oder pro Quadratmeter. Auch die Versandkosten müssen in der Nähe des Gesamtpreises angegeben werden. Eine Verlinkung zu einer Übersicht genügt hier, sofern der Link deutlich sichtbar platziert ist und das Erreichen der Übersicht für den Kunden keine Schwierigkeiten bereitet.
Weitere Pflichten
Für die Gestaltung eines rechtssicheren Onlineshops sind noch weitere Aspekte wichtig. So benötigt jeder Onlineshop ein Impressum (§ 5 TMG) des Unternehmens, welches seine Ware darüber anbietet. Ausnahmen von der Impressumspflicht gelten nur für rein private Webseiten.
Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) bleibt ebenfalls bei den Unternehmen. Technische Dienstleiter sind lediglich Auftragsverarbeiter (Art. 4 Nr. 8 DSGVO) für diese Unternehmen.