Viele kleine und mittlere Unternehmen fragen sich, ob sie von der EU-Taxonomie überhaupt betroffen sind. Die Antwort lautet: meist nicht direkt – aber immer häufiger indirekt. Denn große Kunden, Banken und Investoren nutzen Taxonomie-Kriterien zunehmend als Orientierung für Nachhaltigkeitsdaten, Finanzierungen und Geschäftsbeziehungen.
Die EU-Taxonomie-Verordnung, also die Verordnung (EU) 2020/852, ist ein zentrales Instrument der europäischen Nachhaltigkeitspolitik. Sie legt fest, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten können. Ziel ist, nachhaltige Investitionen vergleichbarer zu machen.
Für die meisten KMU besteht keine eigene Taxonomie-Berichtspflicht. Trotzdem lohnt es sich, die Grundlogik der Taxonomie zu kennen: Wer weiß, welche Informationen Kunden, Banken oder Geschäftspartner abfragen könnten, kann schneller reagieren und unnötigen Dokumentationsaufwand vermeiden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die EU-Taxonomie legt fest, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten können.
- Sie ist kein allgemeines Nachhaltigkeitsgesetz, sondern ein Klassifizierungssystem.
- Die meisten KMU müssen nicht selbst nach der TaxonomieVO berichten.
- Indirekt können KMU trotzdem betroffen sein – etwa über Kunden, Lieferketten, Banken oder Förderprogramme.
- Entscheidend sind neben Umweltbeiträgen auch DNSH-Kriterien und soziale Mindestschutzstandards.
- Sinnvoll ist es, grundlegende Nachhaltigkeitsinformationen frühzeitig zu dokumentieren.
Was die Taxonomie-Verordnung regelt
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Sie legt fest, unter welchen Voraussetzungen eine Tätigkeit als ökologisch nachhaltig eingestuft werden kann. Grundlage sind sechs Umweltziele:
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Eine Wirtschaftstätigkeit gilt als taxonomiekonform, wenn sie drei Voraussetzungen erfüllt:
- Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs Umweltziele.
- Sie beeinträchtigt keines der anderen Umweltziele erheblich. Dieses Prinzip heißt „Do No Significant Harm“, kurz DNSH.
- Sie hält soziale Mindestschutzstandards ein.
Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen taxonomiefähig und taxonomiekonform. Taxonomiefähig ist eine Tätigkeit, wenn sie grundsätzlich von der Taxonomie erfasst wird. Taxonomiekonform ist sie erst, wenn sie zusätzlich die konkreten technischen Bewertungskriterien, die DNSH-Anforderungen und die sozialen Mindestschutzstandards erfüllt.
Wer direkt berichtspflichtig ist
Direkt zur Taxonomie-Berichterstattung verpflichtet sind vor allem Unternehmen, die unter die Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD, fallen. Sie müssen offenlegen, welcher Anteil ihres Umsatzes, ihrer Investitionsausgaben und ihrer Betriebsausgaben mit taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Tätigkeiten verbunden ist.
Durch die Omnibus-Änderungen auf EU-Ebene wurde der Kreis der unmittelbar berichtspflichtigen Unternehmen deutlich reduziert. Im Fokus stehen künftig vor allem sehr große Unternehmen. Nach aktuellem Stand betrifft die CSRD- und damit regelmäßig auch die Taxonomie-Berichterstattung insbesondere Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. Euro Umsatz.
Für die meisten KMU besteht daher weiterhin keine eigene Taxonomie-Berichtspflicht. Wichtig ist aber: Keine direkte Berichtspflicht bedeutet nicht, dass die Taxonomie keine Rolle spielt. KMU können mittelbar betroffen sein, wenn Kunden, Banken, Investoren oder Geschäftspartner taxonomierelevante Informationen abfragen.
Die Rechtslage entwickelt sich weiterhin. Unternehmen sollten daher aktuelle Fassungen der europäischen und nationalen Regelungen prüfen, bevor sie konkrete Berichtspflichten ableiten.
Warum KMU dennoch betroffen sind
Auch ohne eigene Berichtspflicht kann die Taxonomie im Unternehmensalltag relevant sein – vor allem über Lieferketten, Finanzierung und Geschäftsbeziehungen.
Lieferketten: Große berichtspflichtige Unternehmen benötigen Nachhaltigkeitsdaten für ihre eigene Berichterstattung. KMU, die als Zulieferer oder Dienstleister tätig sind, können deshalb aufgefordert werden, Informationen zu Tätigkeiten, Energieverbräuchen, Emissionen oder Umweltauswirkungen bereitzustellen.
Finanzierung: Banken und Investoren berücksichtigen Nachhaltigkeitskriterien zunehmend bei Kreditentscheidungen, Investitionen oder Förderprogrammen. Wer nachhaltige Investitionen finanzieren möchte, sollte erklären können, welchen ökologischen Beitrag die geplante Maßnahme leistet.
Geschäftsbeziehungen: Auch Kunden und Geschäftspartner können Nachhaltigkeitsinformationen verlangen, etwa im Rahmen von Einkaufsrichtlinien, Ausschreibungen oder eigenen Nachhaltigkeitsberichten.
In der Praxis kann das so aussehen: Ein Großkunde fragt einen Zulieferer nach Emissionsdaten zu einem Bauteil. Oder eine Bank möchte wissen, ob eine geplante Investition ökologische Kriterien erfüllt.
DNSH – das unterschätzte Kriterium
Das DNSH-Prinzip ist eines der anspruchsvollsten Elemente der Taxonomie. Es reicht nicht aus, dass eine Tätigkeit zu einem Umweltziel beiträgt. Sie darf gleichzeitig keines der anderen Umweltziele erheblich beeinträchtigen.
Für KMU bedeutet das: Selbst eine auf den ersten Blick „grüne“ Tätigkeit kann nicht taxonomiekonform sein, wenn sie zum Beispiel negative Auswirkungen auf Biodiversität, Wasserhaushalt oder Umweltverschmutzung hat. Die konkreten DNSH-Anforderungen unterscheiden sich je nach Tätigkeit. Sie sind in den delegierten Rechtsakten zur Taxonomie-Verordnung geregelt.
Soziale Mindestschutzstandards
Neben den ökologischen Kriterien verlangt die Taxonomie die Einhaltung sozialer Mindestschutzstandards. Dazu zählen insbesondere die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie die Internationale Charta der Menschenrechte. Unternehmen, die taxonomiekonforme Tätigkeiten ausweisen möchten, müssen also auch soziale Anforderungen nachvollziehbar einhalten und dokumentieren.
Orientierung für freiwillige Nachhaltigkeitsinformationen
Für KMU kann es sinnvoll sein, Nachhaltigkeitsinformationen auch ohne gesetzliche Berichtspflicht strukturiert aufzubereiten. Das hilft vor allem dann, wenn Kunden, Banken oder Geschäftspartner wiederholt ähnliche Informationen abfragen.
Eine praktische Orientierung kann der freiwillige VSME-Standard bieten. VSME steht für „Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs“. Er wurde für nicht kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen entwickelt und soll eine schlankere, freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung ermöglichen.
Für KMU kann der VSME-Standard helfen, grundlegende Informationen zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung systematisch zu erfassen – ohne eine vollständige CSRD-Berichterstattung ausführen zu müssen.
Praktische Empfehlungen für KMU
- Prüfen, ob das eigene Unternehmen direkt berichtspflichtig oder indirekt von Taxonomie-Anforderungen betroffen ist
- Kunden, Geschäftspartner und Banken gezielt befragen, welche Informationen konkret benötigt werden
- Eigene Tätigkeiten anhand der sechs Umweltziele und der DNSH-Kriterien grob einordnen
- Dokumentation zu ökologischen und sozialen Aspekten der eigenen Geschäftstätigkeit aufbauen
- Änderungen bei CSRD, EU-Taxonomie und delegierten Rechtsakten im Blick behalten
- Freiwillige Standards wie den VSME als Orientierung für wiederkehrende Nachhaltigkeitsanfragen nutzen
Fazit
Die EU-Taxonomie ist nicht nur für Großunternehmen relevant. Zwar müssen die meisten KMU nicht selbst nach der Taxonomie berichten. Ihre Auswirkungen spüren sie aber zunehmend über Lieferketten, Finanzierungsbedingungen, Förderprogramme und Geschäftsbeziehungen.
Wer frühzeitig versteht, welche Tätigkeiten taxonomierelevant sein könnten, und grundlegende Nachhaltigkeitsinformationen dokumentiert, ist besser vorbereitet – auf Anfragen von Geschäftspartnern ebenso wie auf künftige regulatorische Entwicklungen.
Gleichzeitig bleibt wichtig: Die Taxonomie ist komplex und entwickelt sich weiter. Vor konkreten Umsetzungsschritten sollten Unternehmen aktuelle Fassungen der Rechtsakte prüfen und bei Bedarf fachliche Beratung hinzuziehen.






