Online-Gründung einer GmbH dank DiRUG möglichOnline-Gründung einer GmbH dank DiRUG möglich

Erstmals ermöglicht der Gesetzgeber die Gründung einer GmbH ohne physische Anwesenheitspflicht. Wir geben einen Überblick über die Neuerung.

Auf einen Blick

Seit dem 01.08.2022 gilt das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) und bringt eine Reihe von Neuerungen mit sich. Die wohl bedeutendste Neuerung ist die Möglichkeit der Gründung einer GmbH via Internet, also in Form einer sog. Online-Gründung. Dazu wurden der § 2 Abs. 3 GmbH-Gesetz sowie die §§ 16a bis 16e Beurkundungsgesetz entsprechend geschaffen. Zuvor war die Gründung einer GmbH nur unter Anwesenheit aller Gesellschafter vor einem Notar möglich. Neben der Verlesung des Gesellschaftsvertrages, beurkundete der Notar die geleisteten Unterschriften auf dem Vertrag und reichte die Unterlagen, wie etwa die Gesellschafterliste, beim Handelsregister ein.

Relevanz für KMU

Die neuen Verfahrensmöglichkeiten richten sich in erster Linie an kleine und mittlere Unternehmen. Erstmalig werden auf elektronischem Wege Willenserklärungen beurkundet sowie qualifizierte elektronische Signaturen beglaubigt. Unternehmen ist es künftig möglich Gesellschaftsgründungen sowie das Einreichen von Urkunden und Informationen zum Handelsregister online durchzuführen. Zu Letzterem zählen etwa der Geschäftsführerwechsel oder die Änderung einer Anschrift.

Derzeit sind jedoch nicht alle notariellen Verfahren online durchführbar. Die Beteiligten sollen langsam von den Präsenzverfahren zu den neuen Onlineverfahren hingeführt werden. Die möglichen Gründungen beschränken sich derzeit noch auf die GmbH und deren Unterform die UG (haftungsbeschränkt) gegen Bareinlagen. Ausgeschlossen ist damit die Gründung gegen Sacheinlagen. Einlagen sind grundsätzlich Leistungen auf das Stammkapital einer GmbH in der Höhe des übernommenen Geschäftsanteils. Im Unterschied zur Bareinlage, welche in Geld zu leisten ist, wird die Sacheinlage in Form von Leistungen, also etwa Grundstücke oder Fahrzeuge, erbracht.

Herausforderung und Potentiale

Technische Voraussetzungen sind lediglich ein Notebook, ein Smartphone und ein geeignetes Ausweisdokument, bspw. ein Personalausweis mit eID, also der elektronischen Identifizierung sowie eine Internetverbindung. Das Verfahren als solches läuft dann über ein Online-Videokommunikationssystem, welches durch die Bundesnotarkammer bereitgestellt wird, und die Notar-App ab. Letztere ist sowohl für iOS- als auch für Android-Geräte im jeweiligen App-Store verfügbar.

Ziel dieser Onlineverfahren ist die Erleichterung der Gesellschaftsgründung und Eintragung grenzüberschreitender Zweigniederlassungen. Durch den Verzicht auf Präsenz sollen die Beteiligten vor allem Kosten und Zeit sparen. Alle deutschen Notare als Träger öffentlicher Ämter sind dazu verpflichtet das neue System anzubieten, sodass Unternehmen weiterhin mit dem ihnen bekannten Notar zusammenarbeiten können.

Sollten sich die aktuellen Online-Verfahren in der Praxis bewähren, sind weitere Möglichkeiten und Anwendungsfälle zu erwarten.

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