Unsere Welt wird immer digitaler. Wir lesen Bücher auf mobilen Endgeräten, speichern Dokumente in der Cloud und sammeln fleißig digitale Treuepunkte für Rabatte. Die digitalen Inhalte sind vielfältig. Um dies auch im gesetzlichen Rahmen abzubilden, hat der Gesetzgeber zum Jahreswechsel 2021/2022 einige Neuerungen eingeführt. Er unterscheidte zwischen drei verschiedenen Konstellationen, in denen digitale Produkte auftreten:
- Paketverträge,
- Sachen, die digitale Produkte enthalten und
- Waren mit digitalen Elementen.
Wir erklären, was man darunter versteht. Außerdem gehen wir auf eine Besonderheit solcher Verträge ein: das Bezahlen mit Daten.