EU Data Act – Maßnahmen für eine faire und innovative DatenwirtschaftEU Data Act – Maßnahmen für eine faire und innovative Datenwirtschaft

Der Data Act-E will Rahmenbedingungen des Datenzugangs und der Datennutzung in Wertschöpfungsketten schaffen. Wir geben einen Überblick über die geplanten Neuerungen.

Auf einen Blick

Bei dem Entwurf des Data Acts (Data Act-E) der EU-Kommission vom 23.02.2022 handelt es sich es um eine umfangreiche Neuerung zur Regelung der Datenwirtschaft. Laut der EU-Kommission bleibt ein Großteil der maschinengenerierten Daten – bis zu 80 % – derzeit ungenutzt. Der Data Act will diesen Datenschatz heben und dabei die rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Hindernisse beseitigen und zugleich die mit Daten verbundene Wertschöpfung verbessern. Im Kern geht es um eine Neuordnung der rechtlichen Rahmenbedingungen des Datenzugangs und der Datennutzung in Wertschöpfungsketten.

Relevanz des Data Act für KMU

Zwei Regelungsbereiche sind besonders relevant: zum einen das Recht der Nutzer auf Zugang und Nutzung nutzergenerierter Daten sowie und zum anderen das Verbot unfairer Vertragsklauseln in standardisierten Datenlizenzverträgen.

Der Data Act führt das Recht der Nutzer auf Zugang zu diesen Daten ein (Art. 4 Data Act-E). Nutzer im Sinne des Data Acts ist jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt besitzt, mietet oder pachtet oder eine Leistung empfängt. Unternehmen werden künftig dazu verpflichtet sein, diesen Personenkreisen Zugang zu den generierten Daten zu gewähren.

Außerdem sollen künftig unfaire Vertragsklauseln in Datenzugangs- und Datennutzungsverträgen verboten werden. Dies schützt KMU und stärkt ihre Verhandlungsposition in den datengetriebenen Wertschöpfungsketten. Unter unfairen Vertragsklauseln sind nach Art. 13 Data Act-E Vertragsklauseln zu verstehen, die so beschaffen sind, dass ihre Verwendung entgegen den Geboten von Treu und Glauben zu einer Abweichung von der guten kaufmännischen Praxis des Datenzugangs und der Datennutzung führt. Zur Unterstützung einer genaueren Auslegung dessen, will die Kommission Mustervertragsbedingungen für Verträge über Datenzugang und die gemeinsame Datennutzung vorschlagen.

Herausforderungen

Für KMU bedeutet der Data-Act zunächst einmal das Auseinandersetzen mit neuen Regelungen: Verantwortliche, müssen sich den Data-Act erschließen. Dass Daten fortlaufend und womöglich in Echtzeit den Nachfragenden zur Verfügung zu stellen sind, dürfte für viele KMU erhebliche Schwierigkeiten bedeuten, denn die „Daten-Logistik“ muss hier noch etabliert werden. Ebenso sind die Grenzen des Datenzugangsrechts noch genauer auszuloten, zumal Geschäftsgeheimnisse nicht ohne weiteres preisgegeben werden müssen. Auch hier wird zu klären sein, wie sich die Pflichten erfüllen lassen und zugleich die Geschäftsgeheimnisse gesichert werden können.

Die gute Nachricht ist, dass die Umsetzung in eine verbindliche EU-Verordnung sicher noch bis zu zwei Jahren dauern wird. Insofern verbleibt den Unternehmen, welche Daten verarbeiten und/oder kommerzialisieren, noch hinreichend Zeit, sich auf die Neuerungen einzustellen und den operativen Umgang mit den Rechten und Pflichten aus dem Data Act zu etablieren.

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